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Grundbuchauszug NRW beantragen: Amt, Kosten, Dauer

Zehn Euro, ein formloser Antrag – und das Dokument, auf das beim Hausverkauf am längsten gewartet wird. Wo Sie den Auszug in Nordrhein-Westfalen bekommen, wer ihn bekommt und worauf Sie in Abteilung II und III achten sollten.

Von Sascha Oertel 7 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
  • Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht am Ort des Grundstücks – in NRW sind Zuständigkeiten teilweise zusammengefasst.
  • Unbeglaubigt 10 €, beglaubigt 20 €. Für den Verkauf genügt der unbeglaubigte Auszug.
  • Einsicht bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse hat (§ 12 GBO). Eigentümer und Erben mit Nachweis sind berechtigt.
  • Online-Abruf ist privaten Eigentümern nicht möglich – das Portal steht nur Notaren, Behörden und Banken offen.
  • Dauer: wenige Tage bis drei Wochen. Beim Verkauf als erstes Dokument beantragen.
  • Wichtigster Blick: Abteilung II (Wohnrechte, Wegerechte, Vermerke) und Abteilung III (Grundschulden).
Zuständigkeit

Welches Grundbuchamt für Sie zuständig ist

Geführt wird das Grundbuch vom Grundbuchamt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – nicht dort, wo Sie wohnen. Wer ein Haus in Solingen besitzt und in Köln lebt, wendet sich also an das für Solingen zuständige Grundbuchamt.

In Nordrhein-Westfalen sind die Grundbuchzuständigkeiten teilweise an einzelnen Amtsgerichten zusammengefasst worden. Das heißt: Nicht jedes Amtsgericht führt noch ein eigenes Grundbuchamt. Bevor Sie einen Antrag abschicken, prüfen Sie kurz auf der Seite des Amtsgerichts Ihres Bezirks oder unter justiz.nrw, welches Grundbuchamt für Ihre Gemeinde tatsächlich zuständig ist – das erspart Ihnen eine Weiterleitung und ein bis zwei Wochen Wartezeit.

Das Grundbuch wird in NRW elektronisch geführt. Die Online-Einsicht über das Grundbucheinsichtsportal steht allerdings nur registrierten Stellen offen: Notaren, Behörden, Banken, öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren. Als privater Eigentümer beantragen Sie den Auszug schriftlich, per Fax oder persönlich beim Grundbuchamt.

Voraussetzung

Wer einen Grundbuchauszug bekommt

Das Grundbuch ist kein öffentliches Register wie das Handelsregister. Nach § 12 GBO bekommt nur Einsicht, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

Ohne weitere Begründung berechtigt sind: Eigentümer, im Grundbuch eingetragene Berechtigte (etwa Inhaber eines Wohnrechts oder einer Grundschuld), Notare, Behörden und Gerichte.

Ein Interesse darlegen müssen: Kaufinteressenten – in der Regel mit Zustimmung des Eigentümers oder einem konkreten Kaufvertragsentwurf. Gläubiger mit Vollstreckungstitel. Erben, die den Erbschein oder ein eröffnetes Testament vorlegen. Miterben in einer Erbengemeinschaft.

Bloße Neugier reicht nicht, und auch der Nachbar bekommt keine Auskunft über Ihr Grundstück.

Antrag

So beantragen Sie den Auszug

1

Daten des Grundstücks heraussuchen

Am einfachsten geht es mit Grundbuchbezirk und Blattnummer. Beides finden Sie in Ihrem alten Kaufvertrag, im letzten Grundbuchauszug oder im Grundsteuerbescheid. Wenn Sie die Angaben nicht haben, genügen auch die vollständige Anschrift des Grundstücks sowie Flur und Flurstück aus dem Liegenschaftskataster.

2

Nachweis des berechtigten Interesses beilegen

Als Eigentümer genügt eine Kopie Ihres Personalausweises. Als Erbe legen Sie Erbschein oder eröffnetes Testament bei, als Kaufinteressent die schriftliche Zustimmung des Eigentümers oder einen Vertragsentwurf.

3

Beglaubigt oder unbeglaubigt entscheiden

Ein unbeglaubigter Auszug reicht für fast alles – für die eigene Prüfung, für Kaufinteressenten, für das Exposé. Ein beglaubigter Auszug wird nur verlangt, wenn er einer Behörde oder einem Gericht vorgelegt werden soll. Bestellen Sie im Zweifel den unbeglaubigten – er kostet die Hälfte.

4

Antrag stellen

Formlos per Brief oder Fax an das Grundbuchamt, viele Amtsgerichte stellen auch ein Formular bereit. Der persönliche Weg zur Geschäftsstelle ist meist der schnellste – dort bekommen Sie den Auszug häufig direkt mit.

5

Warten – und rechtzeitig anfangen

Postalisch dauert es je nach Amtsgericht wenige Tage bis zwei, drei Wochen. Wenn Sie einen Verkauf vorbereiten, beantragen Sie den Auszug als Erstes – er ist erfahrungsgemäß das Dokument, auf das am längsten gewartet wird.

Kosten

Was ein Grundbuchauszug kostet

Die Gebühren sind bundeseinheitlich geregelt. Private Dienstleister, die Auszuege für 25 bis 40 Euro anbieten, verlangen nichts weiter als einen Aufschlag für das Ausfüllen des Antrags.

Unbeglaubigter Grundbuchauszug

Reicht für Verkauf, Exposé und eigene Prüfung

10 €

Beglaubigter Grundbuchauszug

Nur nötig für Behörden und Gerichte

20 €

Einsichtnahme vor Ort

Termin beim Grundbuchamt

0 €

gebührenfrei

Abruf über einen Notar

Häufig im Rahmen der Beurkundung enthalten

meist inkl.

Lesehilfe

Was im Grundbuchauszug steht – und worauf es beim Verkauf ankommt

Wer den Auszug in der Hand hält, sollte wissen, worauf er schaut.

Der Auszug besteht aus der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen. Als Verkäufer sollten Sie vor allem die letzten beiden lesen:

  • Bestandsverzeichnis: Welche Flurstücke gehören dazu? Ist die Garage auf einem eigenen Flurstück? Gibt es ein Wegerecht zugunsten Ihres Grundstücks?
  • Abteilung I – Eigentümer: Stimmen die Eintragungen noch? Nach einem Erbfall steht hier häufig noch der Verstorbene. Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei – danach kostet sie.
  • Abteilung II – Lasten und Beschränkungen: Der wichtigste Teil. Hier stehen Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte, Vorkaufsrechte, Sanierungsvermerke, Erbbaurechte und ein etwaiger Zwangsversteigerungsvermerk. Jeder Eintrag hier senkt den Wert oder erschwert den Verkauf – und jeder übersehene Eintrag führt später zu Streit.
  • Abteilung III – Grundpfandrechte: Grundschulden und Hypotheken. Wichtig: Eine eingetragene Grundschuld heißt nicht, dass noch Schulden bestehen. Häufig ist der Kredit längst getilgt und nur die Löschung wurde nie beantragt. Klären Sie das vor dem Verkauf mit Ihrer Bank.
Praxistipp

Ein Auszug hat ein Haltbarkeitsdatum

Ein Grundbuchauszug, der älter als drei Monate ist, wird von Notaren und finanzierenden Banken häufig nicht mehr akzeptiert. Wenn Sie noch am Anfang der Überlegung stehen, holen Sie ihn trotzdem – für zehn Euro erfahren Sie, ob in Abteilung II etwas steht, das Ihren Verkauf verkompliziert. Kurz vor dem Notartermin bestellen Sie dann einfach einen neuen.

Häufige Fragen

Fragen zum Grundbuchauszug in NRW

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge sind bundeseinheitlich im GNotKG geregelt und fallen je Grundbuchblatt an. Die Einsichtnahme vor Ort beim Grundbuchamt ist kostenfrei.

Wo beantrage ich den Grundbuchauszug in NRW?

Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. In NRW sind Zuständigkeiten teilweise zusammengefasst – prüfen Sie vorab, welches Amtsgericht für Ihre Gemeinde das Grundbuch führt.

Kann ich den Grundbuchauszug online abrufen?

Als privater Eigentümer in der Regel nicht. Das Grundbucheinsichtsportal steht nur registrierten Stellen wie Notaren, Behörden und Banken offen. Sie beantragen den Auszug schriftlich, per Fax oder persönlich.

Wie lange dauert es?

Je nach Amtsgericht wenige Tage bis zwei oder drei Wochen. Persönlich vor Ort geht es häufig sofort. Wenn Sie einen Verkauf vorbereiten, beantragen Sie ihn als erstes Dokument.

Bekomme ich als Erbe einen Grundbuchauszug?

Ja, mit Nachweis Ihrer Erbenstellung – Erbschein oder eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll. Das gilt auch für einzelne Miterben einer Erbengemeinschaft. Denken Sie an die Grundbuchberichtigung: Sie ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.

Kann ein Kaufinteressent das Grundbuch einsehen?

Nicht ohne Weiteres. Ein Kaufinteressent muss ein berechtigtes Interesse darlegen, in der Regel durch die Zustimmung des Eigentümers oder konkrete Vertragsverhandlungen. Als Verkäufer ist es üblich und sinnvoll, den Auszug selbst zu besorgen und ernsthaften Interessenten vorzulegen.

Unterlagen

Unterlagen besorgen wir

Wenn Sie den Auszug brauchen, weil ein Verkauf ansteht: Beim Direktankauf übernehmen wir die Unterlagenbeschaffung. Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung und Energieausweis holen wir – Sie müssen kein Amt anschreiben und auf nichts warten.

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